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Jagdgenossenschaft Hebenshausen

Die Jagdgenossenschaft Hebenshausen wurde im Jahr 2019 gegründet. Nach der Auflösung des Eigenjagdbezirkes der „Hessischen Landgesellschaft“ und Zusammenlegung mit der „Jagdangliederungsgenosschaft Hebenshausen“ konnte die neue Jagdgenossenschaft mit einer Gesamtfläche von 417ha gemeinsam die Jagd neu verpachten. Die Jagdnutzung ist auf einer Feldfläche von 333ha und einer Waldfläche von 84ha möglich, die Flächen der Wohngebiete Kriegerkopf und der Ortschaft Hebenshausen sind davon ausgenommen.

Übersicht der Flächen der Jagdgenossenschaft Hebenshausen

Durch folgende Ausnahmen ist die Gemarkungsgrenze von Hebenshausen nicht gleich der Grenze des Jagdbezirkes der Jagdgenossenschaft Hebenshausen:

Die Grenze der Jaggenossenschaft Hebenshausen ist im Norden begrenzt durch den Eigenjagdbezirk der Familie Behrens, im Osten durch den Eigenjagdbezirk der Familie von Bodenhausen und im Süden durch die Jagdgenossenschaft Eichenberg. Im Westen besteht der Eigenjagdbezirk des Waldgebietes Eichholz durch die Waldinteressentenschaft Hebenshausen.

Flächenübersicht der Jagdangliederungsgenossenschaft Hebenshausen 1976-2019

Die beiden damaligen Flächen der Waldinteressentenschaft sind mit dicker roter und gestrichelter Linie markiert. Mit einer dünnen rot gestrichelten Line ist die gesamte Fläche der Jagdangliederungsgenossenschaft markiert. Der größte Grundbesitzer innerhalb der Gemarkung Hebenshausen war der Besitzer der Domäne (Rittergut) von Hebenshausen (heutiger Eigentümer ist die Hessische Landgesellschaft; HLG). Die Domäne bildete bis 2019 einen eigenen Jagdbezirk. Die Flächen nördlich und einige Flächen östlich waren im Grundbesitz der örtlichen Familien von Hebenshausen.

Flächenübersicht der Jagdangliederungsgenossenschaft Hebenshausen, Stand und Gründungsjahr 1976

Brennholz in Selbstwerbung

Bestellung für kommende Brennholzsaison (Herbst 2023/Frühjahr 2024) ab jetzt möglich. Es ist kein Nadelholz verfügbar.

Die Brennholz Aufarbeitung in Selbstwerbung ist bis zum 31. März 2023 gestattet! Danach wieder ab dem 1. September 2023!

Brut- und Setzzeit

Wildtiere sollten während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli nicht gestört werden. Aber auch ausserhalb dieser Zeit gilt: Bitte Hunde an die Leine nehmen und auf den Wegen bleiben – so werden die Jungtiere nicht gestört.

Unser Wald ist zertifiziert!

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